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   VG Freiburg, 02.07.2018 - 2 K 8116/17   

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VG Freiburg, 02.07.2018 - 2 K 8116/17 (https://dejure.org/2018,23697)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02.07.2018 - 2 K 8116/17 (https://dejure.org/2018,23697)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02. Juli 2018 - 2 K 8116/17 (https://dejure.org/2018,23697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Nachforderung von Wasserentnahmeentgelten bei Vorbehalt der späteren Nachprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserentnahmeentgelt; Härtefallregelung (persönliche und/oder sachliche Härte); Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung; Festsetzungsverfahren im Sinne des WG und der AO ; Ausnutzen der Vorbehaltswirkung; Vertrauensschutz wegen Treu und Glaube

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2018 - 2 K 8116/17
    Dagegen komme dem in § 1 Abs. 2 Nr. 1 WG 2013 enthaltenen Grundsatz des sparsamen und effizienten Umgangs mit Wasser, wie er auch vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 07.11.1995 - 2 BvR 413/88 - juris) hervorgehoben wurde, vorliegend keine Bedeutung zu.

    Danach soll eine Verletzung der Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG durch die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts - und damit eine besondere wirtschaftliche Belastung - dann ausgeschlossen sein, wenn das Gesetz für den Fall, dass die Abgabenerhebung für einen einzelnen Abgabenpflichtigen eine besondere Härte bedeuten würde, von der Zahlung der Abgabe ganz oder teilweise befreit (BVerfG, Beschluss vom 07.11.1995 - 2 BvR 413/88 - juris, Rn. 186).

    Auch würde hier - jenseits von § 17d Nr. 4 WG 2010 - die Nutzung von qualitativ hochwertigem Grundwasser zu Kühlungszwecken privilegiert, statt insofern wie sonst üblich und gewollt auf Oberflächenwasser zuzugreifen und das Grundwasser insbesondere der Trinkwasserversorgung vorzubehalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.1995 - 2 BvR 413/88 - juris, Rn. 178; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Grundwasser in Deutschland, August 2008, S. 5, 25 f.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.11.2017 - 9 C 16/16 - juris, Rn. 20).

    Einerseits erlangt die Klägerin durch die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung des Allgemeinguts Wasser als Kühlmittel unmittelbar einen individuellen Sondervorteil, der grundsätzlich abgeschöpft werden kann und dem Gesetzeszweck entsprechend auch abgeschöpft werden soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.1995 - 2 BvR 413/88 - juris, Rn. 162; BVerwG, Beschluss vom 29.10.2007 - 7 B 36/07 - juris, Rn. 9).

  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2018 - 2 K 8116/17
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Behörde eine bindende Zusage erteilt, durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen (vgl. BFH, Urteil 05.06.2003 - III R 26/00 - juris, Rn. 16 m. w. N.) oder eine tatsächliche Verständigung stattgefunden (vgl. BFH, Urteil vom 31.07.1996 - XI R 78/95 - juris, Rn. 13) hat.

    Dies zu Grunde gelegt ist ein Verstoß gegen Treu und Glauben nicht darin begründet, dass von einem Sachverhalt auszugehen ist, der eine bindende Zusage (vgl. BFH, Urteil vom 09.11.2006 - V R 43/04 - juris, Rn. 30; vgl. auch BFH, Urteil vom 14.09.1994 - I R 125/93 - juris, Rn. 12 jew. m. w. N.) oder eine tatsächliche Verständigung (vgl. BFH, Urteil vom 31.07.1996 - XI R 78/95 - juris, Rn. 13; Drüen, StuW 2009, 97, 104 ff.; vgl. auch Seer, in: Tipke/Kruse, AO. FGO, 136. Lfg. 2014, § 164 Rn. 36 jew. m. w. N.) beinhaltet.

    Dabei werden allerdings nur besondere Vereinbarungen über eine bestimmte (steuerliche) Behandlung von Sachverhalten zugelassen, nicht aber Vereinbarungen über das anzuwendende Recht (vgl. BFH, Urteil vom 31.07.1996 - XI R 78/95 - juris, Rn. 11 m. w. N.; BFH, Urteil vom 06.02.1991 - I R 13/86 - juris, Rn. 18; vgl. auch Seer, in: Tipke/Kruse, AO. FGO, 136. Lfg. 2014, Vor § 118 Rn. 29).

    Sie dienen dem Ziel, hinsichtlich des zu beurteilenden Besteuerungssachverhalts Unsicherheiten und Ungenauigkeiten zu beseitigen (BFH, Urteil vom 31.07.1996, a. a. O.).

  • BVerwG, 16.11.2017 - 9 C 16.16

    Wasserentnahmeentgelt in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2018 - 2 K 8116/17
    Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass die Erhebung des Wasserentgelts hier in die Nähe einer Abgabe rückt, die Art. 12 Abs. 1 bzw. Art. 14 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 3 GG verletzt, weil ihre Höhe das Gewerbe in aller Regel wirtschaftlich unmöglich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.10.1963 - 1 BvL 29/56 - juris, Rn. 7) bzw. regelmäßig erdrosselnde Wirkung haben würde (vgl. BVerfG, Urteil vom 08.04.1997 - 1 BvR 48/94 - juris, Rn. 133; BVerwG, Urteil vom 16.11.2017 - 9 C 16/16 - juris, Rn. 33 ff.).

    Auch würde hier - jenseits von § 17d Nr. 4 WG 2010 - die Nutzung von qualitativ hochwertigem Grundwasser zu Kühlungszwecken privilegiert, statt insofern wie sonst üblich und gewollt auf Oberflächenwasser zuzugreifen und das Grundwasser insbesondere der Trinkwasserversorgung vorzubehalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.1995 - 2 BvR 413/88 - juris, Rn. 178; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Grundwasser in Deutschland, August 2008, S. 5, 25 f.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.11.2017 - 9 C 16/16 - juris, Rn. 20).

  • BFH, 05.06.2003 - III R 26/00

    Vorbehalt der Nachprüfung; Abhilfebescheid; Einspruch

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2018 - 2 K 8116/17
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Behörde eine bindende Zusage erteilt, durch ihr früheres Verhalten außerhalb einer Zusage einen Vertrauenstatbestand geschaffen (vgl. BFH, Urteil 05.06.2003 - III R 26/00 - juris, Rn. 16 m. w. N.) oder eine tatsächliche Verständigung stattgefunden (vgl. BFH, Urteil vom 31.07.1996 - XI R 78/95 - juris, Rn. 13) hat.

    Es kommen auch keine weiteren besonderen Umstände für schutzwürdiges Vertrauen in Betracht (vgl. BFH, Urteil vom 05.06.2003 - III R 26/00 - juris, Rn. 16 ff.).

  • BFH, 14.09.1994 - I R 125/93

    Keine Aufhebung des Vorbehaltsvermerks trotz Außenprüfung

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2018 - 2 K 8116/17
    Die Einzelfallfrage stellt sich hier vor dem Hintergrund, dass der Vorbehalt der Nachprüfung das Entstehen eines für die Bindung nach Treu und Glauben notwendigen Vertrauenstatbestands grundsätzlich verhindert (vgl. nur BFH, Urteil vom 20.12.1994 - V B 3/94 - juris, Rn. 8; BFH, Urteil vom 14.09.1994 - I R 125/93 - juris, Rn. 17 jew. m. w. N.).

    Dies zu Grunde gelegt ist ein Verstoß gegen Treu und Glauben nicht darin begründet, dass von einem Sachverhalt auszugehen ist, der eine bindende Zusage (vgl. BFH, Urteil vom 09.11.2006 - V R 43/04 - juris, Rn. 30; vgl. auch BFH, Urteil vom 14.09.1994 - I R 125/93 - juris, Rn. 12 jew. m. w. N.) oder eine tatsächliche Verständigung (vgl. BFH, Urteil vom 31.07.1996 - XI R 78/95 - juris, Rn. 13; Drüen, StuW 2009, 97, 104 ff.; vgl. auch Seer, in: Tipke/Kruse, AO. FGO, 136. Lfg. 2014, § 164 Rn. 36 jew. m. w. N.) beinhaltet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2009 - 9 A 359/07

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung eines Wasserentnahmeentgelts im Land

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2018 - 2 K 8116/17
    Sie zielte gerade nicht darauf ab, unerwünschtes Grundwasser im eigenen oder fremden Interesse zu beseitigen (vgl. zu § 1 Abs. 2 Nr. 8 Var. 2 WasEG NRW OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.08.2009 - 9 A 359/07 - juris, Rn. 34; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.09.2016 - 9 A 999/14 - juris, Rn. 189).

    Andererseits genügt vor diesem Hintergrund der nahezu zwangsläufige Umstand nicht, dass die Grundwasserentnahme auch zur Grundwasserabsenkung führt und sich objektiv günstig auf das Gemeinwohl auswirkt, um hier von einer Grundwasserentnahme im Gemeinwohlinteresse auszugehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.08.2009 - 9 A 359/07 - juris, Rn. 35).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2018 - 2 K 8116/17
    Bei den Begriffen des besonderen Härtefalls und der außergewöhnlichen oder atypischen Belastung handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Auslegung der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 - juris, Rn. 70; BVerwG, Urteil vom 22.08.1985 - 3 C 49/84 - juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2018 - 2 K 8116/17
    Ob im Einzelfall der Grundsatz von Treu und Glauben verletzt ist, hängt stets von den Umständen eben dieses Einzelfalles ab und lässt sich dementsprechend generell nicht festlegen (BVerwG, Urteil vom 22.01.1993 - 8 C 46/91 - NVwZ 1993, 1102, 1104 f.).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2018 - 2 K 8116/17
    Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass die Erhebung des Wasserentgelts hier in die Nähe einer Abgabe rückt, die Art. 12 Abs. 1 bzw. Art. 14 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 3 GG verletzt, weil ihre Höhe das Gewerbe in aller Regel wirtschaftlich unmöglich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.10.1963 - 1 BvL 29/56 - juris, Rn. 7) bzw. regelmäßig erdrosselnde Wirkung haben würde (vgl. BVerfG, Urteil vom 08.04.1997 - 1 BvR 48/94 - juris, Rn. 133; BVerwG, Urteil vom 16.11.2017 - 9 C 16/16 - juris, Rn. 33 ff.).
  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76

    Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist

    Auszug aus VG Freiburg, 02.07.2018 - 2 K 8116/17
    Dies folgt bereits aus dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nach Art. 20 Abs. 3 GG (st. Rspr. vgl. nur BVerwG, Urteil vom 18.04.1975 - VII C 15.73 - juris, Rn. 19; BFH, Urteil vom 11.12.1984 - VIII R 131/76 - juris, Rn. 33; Seer, in: Tipke/Kruse, AO. FGO, 136. Lfg. 2014, Vor § 118 Rn. 29 jew. m. w. N.).
  • BFH, 06.02.1991 - I R 13/86

    Eine "tatsächliche Verständigung" ist als Vereinbarung über eine bestimmte

  • BFH, 09.11.2006 - V R 43/04

    Vorsteuerabzug beim sog. Sparkassenmodell oder Bankenmodell - Änderung der

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 75/05

    Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer "normalen" und einer

  • EuGH, 11.09.2014 - C-525/12

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 3.07

    Benutzung eines Gewässers; Grundwasser; Zutagefördern; Ableiten; Ausbau eines

  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 15.73

    Erlaßzusage - Standortverlegung eines Betriebes - Außersteuerliche Erwägungen -

  • BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96
  • BFH, 11.11.2008 - IX R 53/07

    Änderung nach § 164 Abs. 2 Satz 1 AO - Feststellung des verbleibenden

  • BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 49.84

    Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Apotheker - Berufsordnung - Werbung

  • BVerfG, 15.10.1963 - 1 BvL 29/56

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels substantiierter Darstellung der

  • BFH, 20.12.1994 - V B 3/94

    Schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache bei

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

  • BFH, 12.07.2012 - I R 32/11

    Billigkeitserweis: Abgrenzung zur Steuerfestsetzung, kein Vorbehalt der

  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 9/93

    Steuerbescheid - Änderung - Steuerfestsetzung - Vorbehalt - Außenprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2016 - 9 A 999/14

    Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW 2011 verfassungsgemäß

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2004 - 8 S 995/03

    Ermäßigung des Wasserentnahmeentgeltes - Rücknahme der Ermäßigung nach § 130 Abs

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - 3 S 3203/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: zum Inhalt des Bebauungsplans;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2019 - 3 S 1890/18

    (Umfang eines Vorbehalts der Nachprüfung in einem Bescheid zur Festsetzung des

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 2. Juli 2018 - 2 K 8116/17 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 2. Juli 2018 - 2 K 8116/17 - zu ändern und den Änderungsbescheid des Landratsamts Ortenaukreis vom 20.12.2016 zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts für das Veranlagungsjahr 2013 sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 29.8.2017 aufzuheben.

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